International

Grünes Licht für neue europäische Gebäude-Richtlinie

Die Neufassung der europäischen Gebäude-Richtlinie steht seit vergangener Woche. In Brüssel haben alle beteiligten Stellen ihre Zustimmung gegeben.
29.01.2018

Die EU-Kommission soll einen freiwilligen "Intelligenzindikator" entwickeln.

Bekannt geworden ist damit jetzt auch die Regelung der E-Mobilität in Wohngebäuden. Danach soll jeder Parkplatz in Wohngebäude mit mehr als zehn Parkplätzen vorverkabelt und mit Leerrohren versehen werden. Allerdings seien für die EU-Länder Ausnahmen von den Regelungen zur Installation von Ladeinfrastruktur vorgesehen, heißt es in Brüssel.

Mit der Neufassung der Gebäudeeffizienz-Richtlinie verpflichten sich die EU-Länder, langfristige Renovierungsstrategien zu entwickeln, um bis 2050 einen hochgradig energieeffizienten Gebäudebestand mit niedrigen CO2-Emissionen zu erreichen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Förderung der Elektromobilität und ihre Integration in den Gebäudesektor. In Nichtwohngebäuden ist der Einbau von mindestens einem Ladepunkt und die Vorverkabelung bzw. Leerrohrverlegung für mindestens jeden fünften Stellplatz vorgeschrieben. Aus Sicht des VKU tragen diese Regelungen der technischen Entwicklung Rechnung und leisteten einen wichtigen Beitrag für einen Marktdurchbruch der Elektromobilität geleistet.

EU-Kommission soll freiwilligen "Intelligenzindikator" entwickeln

Nach dem neuen Regelwerk soll die EU-Kommission einen freiwilligen "Intelligenzindikator" entwickeln. Er soll die Fähigkeit von Gebäuden bewerten, ihren Betrieb an die Erfordernisse der Bewohner und des Netzes anzupassen sowie ihre Leistung zu verbessern. Der VKU sieht diesen Bewertungsansatz positiv und begrüßt insbesondere, dass der Indikator - wie gefordert - auf freiwilliger Basis eingeführt werden soll. Weiterhin setzt sich der VKU dafür ein, dass der "Intelligenzindikator" im Rahmen einer breiten Konsultation definiert und ausgestaltet wird.

Weitere neuen Elemente der Richtlinie: Verpflichtung zu regelmäßigen Inspektionen von Heiz- und Klimaanlagen mit einer Nennleistung über 70 kW. Ab dem Jahr 2025 müssen Gebäude mit Automatisierungs- und Steuersystemen zur Verbesserung der Energieeffizienz ausgerüstet werden, wenn dies technisch und wirtschaftlich machbar ist. Der VKU unterstützt Regelungen zur Ausstattung der Gebäude mit intelligenter Technik.

VKU kritisiert rein auf Gebäude bezogenen Ansatz der Richtlinie

Kritisch sieht der VKU dagegen, dass auch die Neufassung der Richtlinie bei einem rein gebäudebezogenen Ansatz bleibt. Gerade in urbanen Ballungszentren bestünden erhebliche Potentiale im Bereich energetischer Quartierssanierung und hocheffizienter Versorgungssysteme auf Basis von Kraft-Wärme-Kopplung und Wärmenetzen. Der VKU sieht darin die einzig realistische Möglichkeit, in größerem Umfang erneuerbare Energien und Abwärme in die Wärmeversorgung zu integrieren. (fri)