International

Gutachten widerspricht EU-Kommission bei Nord Stream 2

Die von der EU-Kommission geplanten Auflagen für die Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 sind einem Gutachten zufolge nicht zulässig.
05.03.2018

Sie würden gegen die UN-Seerechtskonvention verstoßen, heißt es in dem Papier des juristischen Dienstes des Rats der EU-Länder. Das vertrauliche Dokument wurde vom Portal "Politico" ins Internet gestellt. Der Rat bestätigte am Montag, dass es echt ist.

Die neue Gasleitung von Russland nach Deutschland soll bis Ende 2019 neben eine bereits vorhandene Trasse gelegt werden. Da das Projekt in der EU sehr umstritten ist, sucht die Kommission seit Monaten eine Handhabe, um mit Russland über den Betrieb zu verhandeln. Im November legte sie Pläne zur Änderung EU-Gasrichtlinie vor. Für Nord Stream 2 sollen demnach erhebliche Auflagen gelten. Unter anderem dürften Besitzer und Betreiber der Leitung nicht identisch sein.

Deutsche Behörden haben erste Teilgenehmigungen erteilt

Der juristische Dienst des Rates kommt jedoch zu dem Schluss, dass solche neuen Vorschriften in diesem Fall nicht möglich seien. Die EU habe nicht die Kompetenz, das entsprechende Recht auf Pipelines auszudehnen, die die Ausschließliche Wirtschaftszone von EU-Mitgliedsländern auch in Meeren durchqueren. Bisher gilt die Richtlinie für Leitungen zwischen Mitgliedsländern.

Deutsche Behörden hatten in den vergangenen Wochen erste Teilgenehmigungen für Nord Stream 2 erteilt. Doch stehen die Genehmigungen in anderen EU-Ländern und Russland noch aus. Östliche EU-Mitglieder wie Polen lehnen die Leitung strikt ab. Sie warnen, Russland könnte so noch mehr Einfluss auf die Gasversorgung der EU gewinnen. (dpa)