International

Laufzeitverlängerung für belgische Atommeiler verstößt gegen EU-Recht

Belgien hat ohne Umweltprüfungen die Laufzeit von zwei umstrittenen Atomreaktoren verlängert. Der Europäische Gerichtshof sagt nun: So nicht. Müssen die Kraftwerke möglicherweise schon bald vom Netz?
29.07.2019

Die baugleichen Anlagen Doel 1 und Doel 2 von 1975 leisten zusammen rund 880 MW.

Belgien hat mit der Verlängerung der Laufzeiten für zwei umstrittene Atomreaktoren gegen EU-Recht verstoßen. Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Montag entschied, hätte die entsprechende Genehmigung für die Meiler Doel 1 und Doel 2 bei Antwerpen nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfungen erteilt werden dürfen. Sie gestattet es, die Reaktoren bis 2025 statt bis 2015 zu betreiben.

Ob die bereits mehr als 40 Jahre alten Atomkraftwerke nun abgeschaltet werden müssen, bleibt allerdings zunächst unklar. Die Richter in Luxemburg entschieden nämlich, dass die Genehmigung im Fall "einer…

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