Laufzeitverlängerung für belgische Atommeiler verstößt gegen EU-Recht
Belgien hat mit der Verlängerung der Laufzeiten für zwei umstrittene Atomreaktoren gegen EU-Recht verstoßen. Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Montag entschied, hätte die entsprechende Genehmigung für die Meiler Doel 1 und Doel 2 bei Antwerpen nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfungen erteilt werden dürfen. Sie gestattet es, die Reaktoren bis 2025 statt bis 2015 zu betreiben.
Ob die bereits mehr als 40 Jahre alten Atomkraftwerke nun abgeschaltet werden müssen, bleibt allerdings zunächst unklar. Die Richter in Luxemburg entschieden nämlich, dass die Genehmigung im Fall "einer…
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