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Nord Stream 2 erhält Betriebserlaubnis in Dänemark

Die dänische Energieverwaltung hat ihr Go dafür gegeben, dass die Pipeline auf dem dänischen Kontinentalsockel betrieben werden darf. Die Erlaubnis ist allerdings an Bedingungen geknüpft.
01.10.2020

Spätestens seit der Nawalny-Vergiftung ist der Weiterbau der Ostsee-Pipeline zum Politikum geworden.

Dänemark hat seine Erlaubnis dafür erteilt, dass die Nord Stream 2 AG ihre umstrittene Ostsee-Pipeline auf dem dänischen Kontinentalsockel betreiben darf. Das teilte die dänische Energieverwaltung (Energistyrelsen) am Donnerstag mit. Die Genehmigung sei an eine Reihe von Bedingungen geknüpft, die einen sicheren Betrieb der Rohrleitungen gewährleisten solle. Die Inbetriebnahme könne frühestens geschehen, wenn mindestens eine der Pipelines fertiggestellt und alle Bedingungen sowohl zur Betriebs- als auch zur vor einem Jahr erteilten Bauerlaubnis erfüllt seien.

Im vergangenen Oktober hatte die Energieverwaltung in Kopenhagen der Gas-Pipeline ihre Zustimmung gegeben. Demnach darf ein 147 Kilometer langer Teil der Pipeline auf dem dänischen Kontinentalsockel südöstlich von Bornholm durch die Ostsee verlaufen. Die Nord Stream 2 AG hatte mehr als eineinhalb Jahre auf diesen Bescheid gewartet.

Fehlende 6 Prozent

Durch die beiden jeweils rund 1200 Kilometer langen Pipeline-Rohre sollen pro Jahr 55 Milliarden Kubikmeter Erdgas von Russland nach Deutschland strömen. Die Pipeline ist zu 94 Prozent fertiggestellt. Das Milliardenprojekt ist jedoch umstritten. Die USA laufen unter anderem Sturm dagegen, weil sie eine zu große Abhängigkeit ihrer europäischen Partner von russischem Gas sehen. Kritiker werfen den USA vor, nur ihr Flüssiggas in Europa besser verkaufen zu wollen.

Im Dezember 2019 waren die Bauarbeiten vor Bornholm abrupt gestoppt worden, weil die beiden Schweizer Verlegeschiffe wegen einer ersten Sanktionswelle der USA ihre Arbeit eingestellt hatten. Russische Schiffe sollen die Pipeline nun vollenden. Wann es weitergeht, ist unklar. Nach Angaben der Energieverwaltung ruhen die Bauarbeiten weiter, sie dürfen aber wiederaufgenommen werden. Zuvor müsse der Behörde lediglich ein entsprechender Zeitplan vorgelegt werden. (dpa/amo)