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Verfassungsgericht kippt längere Reaktorlaufzeit in Belgien

Doel I und II könnten früher als gedacht abgeschaltet werden, denn das belgische Verfassungsgericht hat das Gesetzt, das die Laufzeit bis 2025 sichern sollte, als verfassungswidrig eingestuft. Für einen Weiterbetrieb muss die Regierung nun nachbessern.
06.03.2020

Die Atomreaktoren Doel I und II in Antwerpen sollten eigentlich bis 2025 laufen - das Gesetzt, das diese Laufzeit möglich machte, wurde nun allerdings gekippt.

Das belgische Verfassungsgericht hat das Gesetz für längere Laufzeiten der Atomreaktoren Doel 1 und Doel 2 gekippt. Dem Gerichtshof zufolge wären für das Gesetz eine Umweltfolgenabschätzung und ein Widerspruchsverfahren nötig gewesen, wie die belgische Nachrichtenagentur Belga am Donnerstag berichtete. Die Richter gaben der Regierung Zeit bis zum Jahr 2023, um dies nachzuholen und ein neues Gesetz verabschieden zu lassen.

Die zwei Reaktoren des Atomkraftwerks bei Antwerpen sind dem flämischen Sender VRT zufolge schon seit 1975 in Betrieb. Sie sollten ursprünglich 2015 geschlossen werden. In jenem Jahr wurde jedoch das nun gekippte Gesetz verabschiedet, um die Reaktoren zehn Jahre länger laufen zu lassen. Anders komme die Stromversorgung in Gefahr, argumentierten die Befürworter damals. Zwei Umweltverbände hatten gegen die Laufzeitverlängerung geklagt. (dpa/ls)