Recht & Regulierung

BGH: Hochspannungs- und Gashochdruck-Netz geht an Stuttgart Netze

Im Dauerstreit um die Herausgabe des Strom-Hochspannungs- und Gas-Hochdrucknetzes konnte sich Stuttgart Netze nun auch in der letzten Instanz gegen Netze BW durchsetzen. Seit dem Jahr 2015 wurde prozessiert.
07.04.2020

Der Gemeinderat der Stadt Stuttgart hatte sich im März 2014 für ein Kooperationsmodell beim Netzbetrieb ausgesprochen.

Das Hochspannungs- und Gashochdruck-Netz in der Landeshauptstadt geht an die Stadtwerke-Tochter Stuttgart Netze GmbH. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und wies damit die Revision der Netze BW zurück. Das Urteil ist rechtskräftig.

In dem langjährigen Streit geht es um die Herausgabe des Strom-Hochspannungs- und Gas-Hochdrucknetzes in der baden-württembergischen Landeshauptstadt. Die Stadt Stuttgart hatte 2014 die Konzession für die Strom- und Gasnetze auf ihrer Gemarkung der Stuttgart Netze GmbH übertragen.

Erfolge in den Vorinstanzen

Diese versucht seitdem, die…

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