Recht & Regulierung

Steuerlicher Querverbund: Bundesfinanzhof stellt Revisionsverfahren ein

Der Europäische Gerichtshof wird nun doch nicht über den umstrittenen steuerlichen Querverbund entscheiden. Der BFH hat das Revisionsverfahren nach einer Einigung zwischen der Klägerin und dem beklagten Finanzamt eingestellt. Offen ist, ob sich nun die Europäische Kommission der Sache annimmt.
09.02.2020

In vielen chronisch defizitären Bereichen wie dem Betrieb von Bädern greifen Kommunen gerne auf die Möglichkeiten des steuerlichen Querverbunds zurück.

Überraschende Wende im Streit um den steuerlichen Querverbund: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird sich nun doch nicht mit der Frage einer möglichen Privilegierung kommunaler Unternehmen im deutschen Steuerrecht beschäftigen müssen. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) mitteilte, hatte die Klägerin – ein Energieversorgungsunternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern – zuvor auf eine Revision verzichtet, was auch die Zustimmung des beklagten Finanzamts fand.

Vor dem Hintergrund dieser Einigung wird der EuGH nun nicht prüfen,ob es rechtens ist, dass kommunale GmbH die Verluste chronisch defizitärer…

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