Recht & Regulierung

Ausschreibung für Solarparks "nahezu doppelt überzeichnet"

Die Juli-Ergebnisse für PV-Freiflächenanlagen und Solaranlagen des ersten Segments sind öffentlich. Wer einen Zuschlag haben wollte, muss knapp über 5 Cent pro kWh bieten.
30.08.2024

Das Interesse an einer Förderung für Freiflächen-Solaranlagen war im Juli groß. (Symbolbild)

Die Bundesnetzagentur hat die erfolgreichen Gebote der Ausschreibung für Solaranlagen des ersten Segments bekanntgegeben. Das sind PV-Freiflächenanlagen (Solarparks) und Solaranlagen, die auf, an oder in Bauwerken errichtet werden, die weder Gebäude noch Lärmschutzwände sind. Gebotstermin war der 1. Juli 2024.

"Der Gebotstermin war nahezu doppelt überzeichnet", wird Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur (BNetzA), zitiert. "Der starke Wettbewerb hat für niedrige Zuschlagswerte und damit einen geringen Förderbedarf gesorgt."

Zuschlagswerte niedriger

Die ausgeschriebene Menge betrug demnach 2148 Megawatt (MW). Daraufhin wurden 495 Gebote mit einem Volumen von 4206 MW eingereicht. Die BNetzA konnte 268 Gebote mit einem Umfang von 2152 MW bezuschlagen. 

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen dabei zwischen 4,50 ct pro Kilowattstunde (kWh) und 5,24 Cent pro kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 5,05 Cent und leicht unter dem Niveau der Vorrunde, wo es noch 5,11 Cent waren.

Mehr mögliche Flächen

Das Solarpaket I führte zu mehreren Änderungen für die Ausschreibungen von Solarparks. Dazu zählt beispielsweise die Ausweitung der Flächenkulisse.

Gebote auf Acker- und Grünlandflächen, die landwirtschaftlich nur eingeschränkt nutzbar sind, konnten in dieser Runde in allen Bundesländern berücksichtigt werden. Insgesamt entfiel mit rund 1000 MW fast die Hälfte der Zuschläge an Projekte auf solche Flächen.

Regelungen unter Vorbehalt

Die durch das Solarpaket I eingeführten Regelungen zur Anhebung der maximalen Leistung auf 50 MW sowie zu einem gesonderten Höchstwert für besondere Solaranlagen wurden in dieser Gebotsrunde noch nicht angewendet. Diese stehen noch unter dem beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalt. Darauf seien mehrere der ingesamt 63 Gebotsausschlüsse zurückzuführen, so die BNetzA.

Das mit weitem Abstand größte Zuschlagsvolumen entfiel auf Gebote für Standorte in Bayern (700 MW, 118 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Schleswig-Holstein (244 MW, 22 Zuschläge) und Brandenburg (231 MW, 20 Zuschläge). Die nächste Ausschreibungsrunde für Solaranlagen des ersten Segments findet am 1. Dezember 2024 statt. (jk)