Recht & Regulierung

Behörden wollen häufiger Antworten haben

Netzagentur und Kartellamt lichten Fragebögen zum Monitoring aus, wollen aber manche Daten quartalsweise abfragen.
04.02.2025

Energieversorger sollen manche Fragen für den Monitoring-Bericht vier Mal jährlich beantworten.

Für den Monitoring-Bericht Energie des Jahres 2025 haben Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt die Fragebögen zur Konsultation gestellt. Zwar haben die Behörden in den vergangenen Jahren einige Fragen gestrichen. Für andere – so heißt es – reiche aber künftig die bisherige Einjahresfrist nicht mehr aus. Ausgewählte Daten sollen künftig quartalsweise erhoben werden.

Ein Mal jährlich veröffentlichen Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt den Monitoring-Bericht Energie. Dafür erheben die Behörden zahlreiche Daten bei den Energieunternehmen. Der Bundesnetzagentur dienen die Daten zur…

Weiterlesen mit ZFK Plus

Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten

Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In