Recht & Regulierung

BGH bejaht einseitige Klauseländerung

Gerichtshof setzt in einer Serie von Fernwärme-Auseinandersetzungen erste Leitplanken. Grund- und Bereitstellungspreis sind getrennt zu beurteilen.
12.05.2022

Immer wieder müssen sich Gerichte mit Preisen für Fernwärme befassen.

Preisänderungsklauseln bei Fernwärmeverträgen sind ein Feld, um das seit vielen Jahren juristisch gerungen wird. Derzeit sind beim Bundesgerichtshof (BGH) und auch in unteren Instanzen gleich mehrere Verfahren aus Berlin anhängig. Es geht dabei um ein Berliner Wohngebiet, in dem ein Versorger 700 Kunden mit Fernwärme beliefert.

2019 hieß es in einem Urteil, dass die Klausel des Versorgers für den Arbeitspreis ungenügend sei. Damit werde auch die Klausel für den Grundpreis unwirksam. Der Versorger passte in Folge seine Arbeitspreis-Klausel einseitig an die geltende Rechtslage an. Das…

Weiterlesen mit ZFK Plus

Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten

Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In