Volles Programm: Der Bundesrat bei seiner 100. Sitzung am 26. März 2021

Volles Programm: Der Bundesrat bei seiner 100. Sitzung am 26. März 2021

Bild: © Bundesrat/Sascha Radke

Der Bundesrat hat seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verabschiedet. Die Länderkammer ist dabei an entscheidender Stelle von ihrer bisherigen Position abgerückt. So macht sich der Bundesrat nun nicht mehr dafür stark, dass die bestehende Gasnetzregulierung auf Wasserstoffnetze übertragen werden soll. Er rückt damit von einer Forderung ab, die in der Branche nach wie vor kontrovers diskutiert wird.

Entsprechend unterschiedlich fallen die Reaktionen auf den Kurswechsel aus. Erfreut zeigt sich etwa Sebastian Bleschke, Geschäftsführer der Initiative Erdgasspeicher e.V. (INES). Es sei gut, dass der Bundesrat mit seinem Votum auch derQuersubventionierung von Wasserstoffnetzen durch Gaskunden eine Absage erteile. „Der Bundestag kann nun mit Rückenwind den Vorschlag der Bundesregierung für die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes verabschieden.“ Der Vorschlag stellt nach Bleschkes Überzeugung eine bedarfsgerechte Entwicklung von Wasserstoffnetzen und Gasnetzen sicher. „Er vermeidet damit Strukturbrüche in der Zukunft, die dem Fortschreiten der Energiewende im Wege stehen würden.“

VKU: Keine Sonderregulierung für Wasserstoffnetze

Zu einer völlig anderen Einschätzung kommt der VKU. „Unsere Energieversorgung funktioniert wie ein komplexes Uhrwerk. Wenn an einzelnen Stellschrauben gedreht wird, müssen die Auswirkungen auf andere Bereiche beachtet werden. Ansonsten kann das ganze System aus dem Takt geraten. Und manchmal ist es dann besser, anstelle eines permanenten Reparaturbetriebes das gesamte Getriebe auszutauschen“, führt Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing in einer Pressemitteilung des Verbandes aus. Nötig sei ein „ganzheitlicher Ansatz“, den Liebing in den von der Bundesregierung vorgelegten Plänen nicht erkennen kann. Daher bedauere der VKU, dass der Bundesrat nicht der Empfehlung seines Wirtschaftsausschusses gefolgt ist, die einen solchen Ansatz gewährleistet hätte.

Der Wirtschaftsausschuss hatte aus Sicht des VKU zurecht kritisiert, dass durch den Regierungsentwurf eine Sonderregulierung für Wasserstoffnetze geschaffen werden soll. "Mit wenig regulatorischem Aufwand wäre es möglich, die bestehende und gut eingespielte Regulierung der Erdgasnetze auch auf Wasserstoffnetze zu übertragen. Eine Erweiterung des Gasbegriffs, der auch Wasserstoff jedweden Ursprungs abdecken würde, hätte dazu gereicht. Dieser Ansatz ist im Übrigen auch der richtige, um die Transformation der Gasnetze und die Dekarbonisierung der Gasversorgung insgesamt voranzubringen.", so Liebing.

Eine Sonderregulierung für Wasserstoff berge die Gefahr, dass Deutschland sich in den kommenden Jahren auch hier in einen permanenten regulatorischen Reparaturbetrieb begebe, anstatt zügig die notwendige Wasserstoffwirtschaft aufzubauen.

Willingmann: Standortnachteile vermeiden

Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Armin Willingmann hatte sich mit einem eigenen Redebeitrag in die Bundesrats-Debatte über die Förderung der Wasserstoff-Wirtschaft in Deutschland eingeschaltet. Da die Herstellung von Wasserstoff mittels Elektrolyse energieintensiv sei, sollen die Produktionsanlagen nach dem Willen des Ministers von der Zahlung der Netzentgelte für den benötigten Strom befreit werden. Sachsen-Anhalt brachte einen Antrag ein, der vorsieht, dass die Kosten nicht in den regionalen Stromnetzen, sondern bundesweit umgelegt werden. Die Begründung: Andernfalls würden Industriestandorten in denjenigen Regionen, in denen viel grüner Wasserstoff erzeugt wird, durch steigende Netzentgelte Wettbewerbsnachteile entstehen. In der Länderkammer machte sich Willingmann daher für eine Ergänzung des EnWG stark.

Die Förderung von Investitionen und Forschungsaktivitäten sei beim Zukunftsthema Wasserstoff von zentraler Bedeutung, jedoch nicht die einzige Stellgröße“, betonte Willingmann. „Wir müssen auch die regulatorischen Rahmenbedingungen schaffen, damit sich die Wasserstoff-Wirtschaft in den kommenden Jahren erfolgreich entwickeln kann.“ (amo)

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