Recht & Regulierung

Bundesrat stimmt Mantelverordnung zu – mit Änderungen

Die „unendliche Geschichte“ dieser Rechtsnorm steht kurz vor Abschluss – allerdings noch nicht ganz.
06.11.2020

Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen muss in der Verordnung noch stärker berücksichtigt werden.

Der Bundesrat hat der sogenannten Mantelverordnung der Bundesregierung nach Maßgabe umfassender und detaillierter Änderungen zugestimmt. Die Verordnung kann damit nur in Kraft treten, wenn die vom Bundesrat geforderten Änderungen umgesetzt werden. Zudem hat die Länderkammer eine Entschließung gefasst, in der sie auf die Notwendigkeit der Anpassung einer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hinweist.

Mit einer so genannten Mantelverordnung, d.h. mehreren aufeinander abgestimmten Verordnungen, will die Bundesregierung einheitliche Regelungen darüber treffen, wie mineralische Abfälle – z.B. Bauschutt – bestmöglich zu verwerten sind. Dabei geht es vor allem um den Schutz von Boden und Grundwasser und um eine möglichst hohe Recyclingquote für mineralische Ersatzbaustoffe, die durch Wiederaufbereitung von Baustoffen und aus Reststoffen gewonnen werden.

Mehr Chancen für Ersatzbaustoffe

Die vorliegende Mantelverordnung besteht aus mehreren Teilen. Den Kern des Vorhabens bilden die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung und die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Im Zusammenhang damit werden auch die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung geändert. Anforderungen für den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken sind in der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) enthalten. Mit dieser sollen die Ziele der Kreislaufwirtschaft gefördert und die Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen verbessert werden.

Die Herausforderung war, dass mit der Ersatzbaustoffverordnung erstmalig bundeseinheitlich und rechtsverbindlich Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe festgelegt werden. Mit der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung soll die seit dem Jahre 1999 im Wesentlichen unveränderte Verordnung an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und die im Vollzug gewonnenen Erfahrungen angepasst werden.

Seit 2017 beim Bundesrat

Die Mantelverordnung war dem Bundesrat nach Zustimmung des Bundestages bereits kurz vor Ende der letzten Legislaturperiode im Jahr 2017 zugeleitet worden. Die beteiligten Ausschüsse im Bundesrat haben ihre Beratungen im September 2017 vertagt – um abzuwarten, ob die Bundesregierung an der Verordnung festhalten würde.

Nach einer entsprechenden Mitteilung durch das Bundesumweltministerium im Juni 2020 nahmen sie die Beratungen dann wieder auf. Die Verordnung soll nach dem Willen der Länder zwei Jahre nach ihrer Verkündung in Kraft treten – die Fassung der Bundesregierung hatte insofern noch einen Zeitraum von nur einem Jahr vorgesehen. (hp)