Recht & Regulierung

Ein Gaspreis für alle Kunden

Neu- und Bestandskunden dürfen nicht unterschiedlich behandelt werden, urteilt das Kammergericht Berlin.
24.03.2025

In der Gasversorgung dürfen Neu- und Bestandskunden nicht unterschiedlich behandelt werden.

Von Jürgen Walk

Nachwehen der massiven Verwerfungen auf dem Energiemarkt vor vier Jahren: Weil viele Strom- und Gaskunden damals von Discountern im Stich gelassen wurden, rutschten sie in die Ersatzversorgung. Die etablierten Versorger wie die Berliner Gasag mussten extrem kurzfristig große Mengen Energie zu deutlich höheren Preisen beschaffen – und wollten die dadurch gestiegenen Preise ausschließlich an die neuen Kunden weitergeben. Das darf aber nicht sein, urteilt nun das Berliner Kammergericht (Az.: MK 1/22 EnWG). Neu- und Bestandskunden müssen gleich belastet werden.

Gestritten hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gegen die Gasag aus Berlin. Der Musterfeststellungsklage hatten sich nach VZBV-Angaben rund 500 Kunden angeschlossen.

Für die Zeit vom 2. Dezember 2021 bis zum 30. April 2022 berechnete die Gasag in der Grund- und Ersatzversorgung  für Neukunden deutlich höhere Arbeitspreise als für Bestandskunden. Das Kammergericht Berlin hält aber die Unterscheidung zwischen Bestandskunden und Neukunden für unzulässig. Schon nach der für den entscheidenden Zeitraum maßgeblichen alten Rechtslage sei keine Preisdifferenzierung zwischen Bestandskunden und Neukunden in der Grund- und Ersatzversorgung erlaubt. Insbesondere die gestiegenen Energiebeschaffungspreise stellten keinen rechtlich zulässigen, sachlichen Grund für die Differenzierung dar.

Aus Sicht des VZBV ist es "ein Erfolg für den Verbraucherschutz, dass das Kammergericht Berlin diese Benachteiligung von Neukund:innen gegenüber Bestandskund:innen für unzulässig erklärt hat." Vor allem für Haushalte mit geringem Einkommen habe die Ungleichbehandlung zu einer starken Belastung geführt. Für Neukunden sei schnell eine Belastung von hunderten Euro an Mehrkosten zusammengekommen.

Die schriftlichen Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. Das Urteil ist auch noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung ist die Revision zum Bundesgerichtshof möglich.