Recht & Regulierung

Endgültig: Leitungswasser darf als „gesund“ bezeichnet werden

Der Verband deutscher Mineralbrunnen geht seit Jahren deswegen gegen Wasserversorger vor. Nun wurde eine Entscheidung des Oberlandesgerichts bestätigt.
06.06.2023

Wasserversorger dürfen auf die gesundheitsfördernden Aspekte des Trinkwassers hinweisen.

 

Der lange dauernde Streit um die Bezeichnung von Trinkwasser als „gesund“ fand nun vor dem Bundesgerichtshof ein Ende. Wasserversorger dürfen laut der Entscheidung im Rahmen ihrer Kundeninformationen die gesundheitsfördernden Aspekte ihres Trinkwassers benennen.

Seit einiger Zeit versucht der Verband deutscher Mineralbrunnen e.V. (VDM), Wasserversorger davon abzuhalten, in ihren Kundeninformationen das Trinkwasser als „gesund“ zu bezeichnen. Das OLG München hat das einem Wasserversorger, dem Wasserzweckverband Rottenburger Gruppe, im vergangenen Jahr ausdrücklich erlaubt.

Höchstrichterliche Bestätigung

Die hiergegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde blieb vor dem BGH erfolglos, sodass die Entscheidung des OLG rechtskräftig geworden ist. Mithin ist es nun auch höchstrichterlich bestätigt, dass in der Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht keine geschäftliche Handlung liegt.

„Es ist gut, dass der BGH hier nun Klarheit in die Rechtsfrage gebracht hat und die Wasserversorger nun ihren gesetzlichen Informationspflichten nachkommen können, ohne Gefahr zu laufen, von Mitbewerbern abgemahnt zu werden“, so BBH-Partner und Rechtsanwalt Stefan Wollschläger, der auf Seiten des Wasserversorgers das Verfahren geführt hat. (hp)