EU genehmigt ermäßigte EEG-Umlage für KWK
Die Europäische Kommission hat am Mittwoch (1. August) die Ermäßigung der EEG-Umlage für hocheffiziente KWK-Anlagen nach der EU-Beihilfevorschrift genehmigt. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten Anlagen, die ab dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind, eine Ermäßigung von 40 Prozent auf die entsprechende EEG-Umlage. Diese Förderung fiel zum Ende vergangenen Jahres weg, weil die zugrundeliegende beihilferechtliche Genehmigung bis zum 31. Dezember 2017 befristet war und nicht verlängert wurde. Dementsprechend mussten Betreiber den vollen Satz von 6,8 Cent pro kWh auf selbstgenutzten Strom zahlen.
Nachdem Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) bereits im März einen Kompromiss mit der EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager angebahnt hatte, hat die EU nun die Prüfung der Voraussetzungen für eine Förderungsverlängerung abgeschlossen. Eine ermäßigte EEG-Umlage sei zulässig, wenn sie notwendig ist, um Investitionen zu mobilisieren und nicht zu einer Überkompensation führe.
Schrittweise Anpassung der EEG-Umlage für Neuanlagen kommt
Die Umlagenbefreiung ist allerdings „nur“ eine Übergangsregel bis Ende 2018, dann wird erneut eine beihilferechtliche Genehmigung fällig, heißt es in der Pressemitteilung. Schließlich soll die Umlage bei Eigenversorgungsanlagen künftig wie bei allen andere Anlagen erhoben werden. (ls)