EuGH bestätigt Urteile zum Deal zwischen Eon und RWE

Der EuGH hat die Klage der Stadtwerke gegen Teile des RWE-Eon-Deals abgewiesen.
Bild: © Arne Immanuel Bänsch/dpa
Von Artjom Maksimenko
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Klage der Stadtwerke gegen die erste von drei Teilgenehmigungen im Rahmen des Deals zwischen Eon und RWE abgewiesen. Zu den Klägern zählen unter anderem die Leipziger Stadtwerke, Naturstrom, Eins Energie, Teag, Mainova und Enercity. Damit hat der EuGH die von der EU-Kommission erteilte Genehmigung des Erwerbs bestimmter Erzeugungsanlagen von Eon und RWE bestätigt.
Der EuGH folgt damit der Entscheidung des Europäischen Gerichts (EuG) aus Mai 2023. Damals haben die Luxemburger Richter keine "offensichtlichen Beurteilungsfehler"…
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