Recht & Regulierung

Gericht verbietet irreführende Werbung mit "grünem Regionalstrom"

Grün sollte er sein und direkt vom Anbieter: So bewarb ein Flensburger Unternehmen "seinen" Strom. Für das OLG handelte es sich dabei um einen klaren Fall von Irreführung. Die Richter verboten die Werbung.
18.09.2020

Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht hat eine irreführende Strom-Werbung verboten.

Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht hat eine irreführende Werbung mit "grünem Regionalstrom" verboten. Ein Flensburger Unternehmen, das Energielieferungsverträge vermittelt, hatte mit "sauberem Strom aus der Nachbarschaft geworben", obwohl das Unternehmen auch Strom aus Anlagen vermittelt, die mehrere 100 Kilometer von dem interessierten Verbraucher entfernt stehen, wie das OLG am Freitag in Schleswig mitteilte.

Die beanstandete Werbung lautete: "Ob aus Wind, Sonne oder Biomasse - wir vernetzen dich mit dem Strom, der in deiner Nähe erzeugt wird. Direkt vom Anlagenbetreiber in deine…

Weiterlesen mit ZFK Plus

Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten

Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In