Recht & Regulierung

Gericht verbietet Windräder nahe Welterbe Oberes Mittelrheintal

Die hohen Windenergieanlagen verändern die Maßstäblichkeit der natürlichen Landschaft und der kulturhistorischen Bauwerke, urteilte das Verwaltungsgericht Koblenz.
17.08.2018

Boppard am Rhein besticht durch wunderschöne alte Fachwerkhäuser.

Keine Verunstaltung einer schönen Landschaft: Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Bau dreier Windräder nahe dem Unesco-Welterbe Oberes Mittelrheintal verboten. Der Rhein-Hunsrück-Kreis hatte einem Unternehmen die Genehmigung für ihren Bau bei Boppard verwehrt. Dieses klagte gegen die Ablehnung.

Ohne Erfolg, urteilte das Gericht gemäß Mitteilung. „Aufgrund der Höhe und des Ausmaßes der Anlagen (200 Meter Gesamthöhe, 140 Meter Nabenhöhe sowie zehn bis zwölf Meter Durchmesser am Mastfuß) kann die Verhältnismäßigkeit der Landschafts- und Kulturelemente, die das Welterbe prägen, verloren gehen", heißt es in der Mitteilung. Auch Anlagen mit geringeren Höhen überragten die alte Wälder und Baumbestände mit einer Höhe von 20 bis 30 Metern um ein Vielfaches.

"Kulturhistorische Bauwerke verlieren ihre visuelle Anziehungskraft"

"Die hohen Windenergieanlagen verändern die Maßstäblichkeit der natürlichen Landschaft und der kulturhistorischen Bauwerke, die im Erscheinungsbild zurücktreten und ihre landschaftsprägende Wirkung verlieren." Der Blick auf besondere, herausragende und landschaftsprägende Bauwerke wie Burgen, Burgruinen, Schlösser und historische Stadtansichten werde erheblich gestört. Kulturhistorische Bauwerke verlören ihre visuelle Anziehungskraft.

Gegen das Urteil ist ein Antrag auf Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz möglich. (dpa/al)