Recht & Regulierung

Großkunden haben Alternativen bei Wärmelieferung

Laut Bundesgerichtshof verstößt ein zehnjähriger Vertrag nicht gegen Kartellrecht. Es gebe keine marktbeherrschende Stellung.
22.05.2023

Für Großkunden gelten juristisch bei der Fernwärme andere Maßstäbe als bei Privathaushalten.

Die kartellrechtliche Einordnung der Fernwärmeversorgung schien seit einiger Zeit entschieden: Wärmeversorgern wurde für Bestandskunden eine marktbeherrschende Stellung zugeordnet. Der Grund: Den Kunden fehle die Möglichkeit des Versorgerwechsels. Dies gilt – jedenfalls für Großkunden – so generell nicht mehr. Darauf weist die Anwaltskanzlei BBH hin.

Gerade hat der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde eines großen Wärmekunden abgewiesen. Der beanstandete zehnjährige Wärmelieferungsvertrag verstößt nicht gegen das Kartellrecht (Az. KZR 28/20)

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