Großkunden haben Alternativen bei Wärmelieferung

Für Großkunden gelten juristisch bei der Fernwärme andere Maßstäbe als bei Privathaushalten.
Bild: © mitifoto/AdobeStock
Die kartellrechtliche Einordnung der Fernwärmeversorgung schien seit einiger Zeit entschieden: Wärmeversorgern wurde für Bestandskunden eine marktbeherrschende Stellung zugeordnet. Der Grund: Den Kunden fehle die Möglichkeit des Versorgerwechsels. Dies gilt – jedenfalls für Großkunden – so generell nicht mehr. Darauf weist die Anwaltskanzlei BBH hin.
Gerade hat der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde eines großen Wärmekunden abgewiesen. Der beanstandete zehnjährige Wärmelieferungsvertrag verstößt nicht gegen das Kartellrecht (Az. KZR 28/20)
…Weiterlesen mit ZFK Plus
Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In