Recht & Regulierung

Grundsatzurteil: Solaranlagen auf vielen Denkmälern möglich

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat klargestellt: Zwar muss immer abgewogen werden, aber der Schutz des Klimas und der Ausbau von erneuerbaren Energien steht über dem Denkmalschutz.
28.11.2024

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat ein Grundsatzurteil zu Solaranlagen auf Denkmälern gesprochen. (Hinweis: Das Bild wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt)

Die Eigentümer eines Wohnhauses in Düsseldorf und eines Baudenkmals in Siegen haben Anspruch darauf, Solaranlagen auf ihre Gebäude setzen zu dürfen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen am Mittwoch entschieden. Der 10. Senat des OVG stellte in den beiden Grundsatzurteilen zum NRW-Denkmalrecht klar, dass das öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien zum Klimaschutz die Belange des Denkmalschutzes überwiegt.

Allerdings sind die Urteile noch nicht rechtskräftig. Das OVG ließ zwar keine Revision zu. Jedoch ist gegen die Urteile noch eine…

Weiterlesen mit ZFK Plus

Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten

Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In