Recht & Regulierung

Immer Ärger um § 2b UStG

Schon vor Corona war eine Fristverlängerung für die Umsetzung der einschneidenden Steuervorschrift für kommunale Unternehmen bis Ende 2022 angedacht. Angesichts der Pandemie wird sie nun wahrscheinlicher.
13.05.2020

In der Kommunalwirtschaft gibt es noch viele offene Fragen rund um den Umsatzsteuer-Paragrafen.

Das Thema § 2b UStG ist nicht neu. Der Paragraf wurde im Umsatzsteuergesetz mit einer Steuergesetzänderung 2015 eingeführt.  Im Kern geht es bei der Neuregelung des §2 b UStG darum, dass Leistungen der öffentlichen Hand, die mit denen privater Anbieter vergleichbar sind oder in direktem Wettbewerb zu Privaten erbracht werden, in Zukunft der Umsatzsteuer unterliegen.

Grundsätzlich war die Regelung Anfang 2017 anwendbar, doch die öffentliche Hand hatte die Möglichkeit, eine Übergangsfrist bis Ende 2020 in Anspruch zu nehmen. Der sogenannte Optionszeitraum soll nun um weitere zwei Jahre auf Ende…

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