Recht & Regulierung

Konsultation zu Solaranlagen auf Grünland und Moorböden gestartet

Unternehmen und Verbände können ihre Stellungnahme bis Mitte März einreichen. Anschließend will die Behörde die Anforderungen bis Anfang Juli 2023 festlegen.
13.02.2023

Auf Ackerflächen gelten besondere Anforderungen für Solaranlagen. (Symbolbild)

Die Bundesnetzagentur hat die Anforderungen an besondere Solaranlagen auf Grünland und auf entwässerten Moorböden, die wieder vernässt werden, zur Konsultation gestellt. Für solche Anlagen gelten besondere Anforderungen, damit sie nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden können. Das Verfahren dient nun dazu, die Festlegung dieser Anforderungen vorzubereiten, wie die Behörde mitteilt.

Die Festlegung soll demnach bis zum 1. Juli 2023 erlassen werden. Die Konsultation ist öffentlich, Stellungnahmen können bis zum 17. März 2023 eingereicht werden.

Weiterlesen mit ZFK Plus

Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten

Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In