Recht & Regulierung

Kündigung des Ex-Führungsduos in Pforzheim war rechtmäßig

Das Landgericht Karslruhe sieht es als erwiesen an, dass die ehemaligen Geschäftsführer Informations- und Berichtspflichten verletzt haben. Das Urteil kann aber noch weitergezogen werden.
23.04.2023

Das Verwaltungsgebäude der Stadtwerke Pforzheim.

Wichtige Entscheidung im Rechtsstreit um die fristlose Kündigung des früheren Führungsduos der Stadtwerke Pforzheim (SWP), Roger Heidt und Thomas Engelhard. Die Auswärtige Kammer des Landgerichts Karlsruhe hat nach übereinstimmenden Berichten der Regionalpresse in einem erstinstanzlichen Urteil entschieden, dass ihre Entlassung rechtmäßig war.

Es habe ausreichend Gründe für die Kündigungen gegeben, unter anderem die Verletzung von Informations- und Berichtspflichten, wird ein Sprecher des Landgerichts in den „Badischen Neuesten Nachrichten (BNN)“ zitiert.

Der Aufsichtsrat hatte im Januar 2019 einstimmig für den sofortigen Rauswurf der Energiemanager gestimmt und dies mit einem nachhaltig gestörten Vertrauensverhältnis begründet.

Informationen über Gewinneinbruch sollen zu spät an den Aufsichtsrat gegangen sein

Hintergrund war vor allem die verspätete Information des Kontrollgremiums über einen Gewinneinbruch in Millionenhöhe, der letztlich zur Aussetzung der fest einkalkulierten Dividendenzahlung in Höhe von 6,5 Mio. Euro an die Stadt führte und massive Auswirkungen auf die Haushaltsplanungen nach sich zog.

Heidt und Engelhard hatten noch im selben Jahr gegen ihre Freistellung geklagt und beteuert, die Informationen über den Ergebniseinbruch hätten bereits lange vorher beim Aufsichtsrat und den Anteilseignern vorgelegen.

Sollte das Urteil des Landgerichts Bestand haben, erhalten die ehemaligen SWP-Chefs laut BNN keinen finanziellen Ausgleich und müssen auch die Prozesskosten übernehmen. (hoe)