Recht & Regulierung

Kurzarbeit und Co.: Betriebliche Altersversorgung in Zeiten von Corona

Durch die Corona-Krise sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer verstärkt mit Kurzarbeit und Freistellungen konfrontiert. Was macht das mit der betrieblichen Altersversorgung? Rechtsanwältin Simone Evke de Groot gibt Antworten.
03.04.2020

Wer von Kurzarbeit betroffen ist, muss vorübergehend mit weniger Geld auskommen. Aber welche Auswirkungen hat das auf die Altersvorsorge?

Betriebliche Altersversorgung wird stets auf Grund eines Versorgungsversprechens des Arbeitgebers (Klausel im Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag bspw. TVöD, TVV, TVN) geleistet. Insoweit gilt: An dieses ist der Arbeitgeber weiterhin gebunden. Angesammelte Anwartschaften bleiben erhalten.

Ob auch in Phasen, in denen der Mitarbeiter weniger oder nicht beschäftigt wird, weiterhin Beiträge zur Altersversorgung zu entrichten sind, richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen. § 15 Abs. 1 und Abs. 2 des Tarifvertrages Altersversorgung (ATV) beispielsweise stellt darauf ab, dass…

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