Mainova darf neues Rechenzentrum nicht betreiben

Die Digitalisierung kann auch für kommunale Unternehmen ein attraktives Geschäftsmodell sein.
Bild. © Andrii Fanta/AdobeStock
Von Jürgen Walk
Die Mainova aus Frankfurt darf sich als städtisches Unternehmen nicht am Betrieb eines neuen Rechenzentrums beteiligen. Die mittelbare Beteiligung der Stadt Frankfurt am Rechenzentrumsbetreiber Mainova Webhouse verstößt demnach gegen das hessische Gemeindewirtschaftsrecht. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt entschieden. Das Urteil (Az.: 7 K 3996/23.F) ist aber noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat die Kammer die Berufung zugelassen – und diese Berufung vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof wird es aller Voraussicht nach auch geben.
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