Recht & Regulierung

Mehr Macht fürs Bundeskartellamt

Die Behörde darf jetzt auch ohne nachgewiesenen Rechtsverstoß Maßnahmen verhängen.
07.11.2023

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts.

Das Bundeskartellamt hat mehr Rechte bekommen. Mit der 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die seit heute in Kraft ist, darf die Behörde auch eingreifen, wenn kein Rechtsverstoß nachgewiesen werden konnte. Die möglichen Maßnahmen reichen dabei bis zur Anordnung der Entflechtung.

Die Novelle „erweitert unser Instrumentarium“, erklärt Kartellamts-Präsident Andreas Mundt. Dabei seien die Hürden für die im Gesetz vorgesehenen Einzelmaßnahmen aber hoch. Die entsprechenden Verfahren werden aufwändig sein, lautet die Prognose Mundts. Daher hoffe er sehr, dass seine Behörde die…

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