Monopolkommission gibt der Regierung Hausaufgaben auf

Auch die Stärkung des Marktelements bei der Fernwärme steht im Fokus der Monopolkommission.
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Von Jürgen Walk
Wettbewerb sei der zentrale Treiber des Wirtschaftserfolgs, heißt es bei der Monopolkommission: Er sichere Wohlstand und Beschäftigung, fördere Innovationen und steigere Effizienz. Um diese Vorteile zu bewahren, müssen das Wettbewerbsrecht konsequent durchgesetzt und der ordnungs- und wirtschaftspolitische Rahmen wettbewerbskonform gestaltet werden.
In einem Papier hat die Monopolkommission neun Empfehlungen zur Stärkung des Wettbewerbs und zur Wiedererlangung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands für die kommende Legislaturperiode zusammengestellt. Für den Energiebereich seien wettbewerbsoffene Lösungen anzustreben. Zur Sicherung der Energieversorgung solle ein wettbewerbsgesteuerter kombinierter Kapazitätsmarkt geschaffen werden, heißt es im Papier.
Energiemarkt:
Die Monopolkommission empfiehlt die Einführung eines kombinierten Kapazitätsmarkts, um die Versorgungssicherheit im klimaneutralen Stromsystem zu gewährleisten. Ein Kapazitätsmechanismus soll stabile, steuerbare Leistung sicherstellen. Die Kommission schlägt ein zentrales und dezentrales Marktmodell vor, um Vorteile beider Ansätze zu nutzen. Zentrale Märkte seien rechtssicher und erprobt, während dezentrale Märkte Flexibilität effizienter einbinden und die Nachfrage besser steuern können. Marktteilnehmer sollen in Knappheitssituationen eigenständig steuerbare Kapazitäten beschaffen können. Dadurch entstehe ein Anreiz, den Stromverbrauch in solchen Situationen zu reduzieren. Eine zentrale Absicherung soll außergewöhnliche Situationen abdecken.
Fernwärme:
Die Monopolkommission betont die Notwendigkeit eines funktionierenden Wettbewerbs und empfiehlt bei fehlendem Wettbewerb einen bürokratiearmen Regulierungsrahmen. Langfristig solle der Netzzugang Dritter wettbewerblich gestaltet werden. Für Fernwärmepreise solle die vor kurzem eingeführte Vergleichsplattform erweitert werden: Eine Plattform, die Preis- und Erlösdaten sowie Informationen zu den eingesetzten Brennstoffen bereitstellt, könne die erhebliche Informationsasymmetrie zwischen Fernwärmeunternehmen sowie Kundinnen und Kunden verringern. Zudem solle das Marktelement gegenüber dem Kostenelement in den Preisgleitklauseln gestärkt werden. Schließlich solle eine Preisobergrenze eingeführt werden, die Fernwärmepreise nach oben begrenzt und gemäß einem Index jährlich angepasst wird.
Elektromobilität:
Im Zuge der Umsetzung von EU-Transparenzvorgaben solle kurzfristig ein wirksamer Preisvergleich von Lademöglichkeiten geschaffen werden. Die Förderung kommunaler Ladenetze solle mit Wettbewerbszielen verbunden werden.
Wasserstoffnetze:
Die Monopolkommission empfiehlt, Quersubventionen zwischen Gas- und Wasserstoffnetzen zu vermeiden. Dazu solle bei der Übertragung von Leitungen der "Verkaufspreis" nicht durch das regulierte Unternehmen, sondern durch die Bundesnetzagentur ermittelt werden. Die Finanzierung der Wasserstoffnetze durch ein eigenes Netzentgelt sollte beibehalten werden. Sie sichere eine verursachungsgerechte Finanzierung. Eine Finanzierung unmittelbar durch öffentliche Mittel oder ein gemeinsames Netzentgelt für Gas- und Wasserstoffnetze sei dagegen abzulehnen.