Netzausbau: Gericht spricht Grundsatzurteil
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Erdkabel sollen beim Netzausbau eine wichtige Rolle spielen. (Symbolbild)
Bild: © Julian Stratenschulte/dpa
In einem Streit um die Verlegung einer Höchstspannungsleitung als Erdkabel im Teutoburger Wald hat das Bundesverwaltungsgericht drei Klagen von Grundstücksbesitzern abgewiesen. Wie das Gericht in Leipzig mitteilte, sind die Kläger Eigentümer landwirtschaftlich genutzter Grundstücke. Sie hatten sich gegen die Führung der Leitung als Erdkabel auf ihren Flächen gewandt ‒ ohne Erfolg.
Die beklagte Bezirksregierung Detmold habe sich in einem Planfeststellungsbeschluss dafür entscheiden dürfen, die Leitung auf einer Strecke von 4,2 Kilometern als Erdkabel zu führen, hieß es in einer Mitteilung.
Zu starke Bodenerwärmung befürchtet
Die Kläger hatten unter anderem eine zu starke Bodenerwärmung durch das in einer Tiefe von 1,10 Metern liegende Kabel befürchtet, wie Georg Graf von Kerssenbrock-Praschma als einer der Kläger der Deutschen Presse-Agentur sagte. Zusammen mit hohen Außentemperaturen im Sommer könne dies dazu führen, dass die Böden dort kein Wasser mehr hätten, befürchtet er. Auch würden durch die offene Bauweise den Böden Schäden zugefügt. Nach seinen Angaben sind sowohl Acker- als auch Grün- und Waldflächen von der Erdkabelverlegung betroffen.
Der Abschnitt gehört zu einem Ausbauprojekt, das über insgesamt 70 Kilometer verläuft. Dabei wird zwischen dem niedersächsischen Bad Essen-Wehrendorf und dem nordrhein-westfälischen Gütersloh eine bestehende 220 Kilovolt-Höchstspannungsleitung durch eine 380 Kilovolt-Leitung ersetzt. Teile sind bereits fertiggestellt. Die Bauarbeiten zur Verlegung des Erdkabels in Borgholzhausen sind bereits gestartet.
Das ganze Projekt ist als Pilotstrecke geplant, bei dem der Betrieb von Höchstspannungsleitungen mit Wechselstrom als Erdkabel in bestimmten Abschnitten erprobt wird. Betreiber der Leitung ist der Übertragungsnetzbetreiber Amprion. Die Leitung soll Windstrom aus dem Norden in den Süden transportieren.
Erdkabel schützt Wohnumfeld
Das Gericht stellte fest, dass die Führung als Erdkabel das Wohnumfeld etlicher Wohngebäude schütze, die sich in einem Abstand von weniger als 400 Meter zur Bestandstrasse befänden. Bei einem Neubau als Freileitung würden diese Gebäude durch höhere Masten stärker als bisher belastet. Auch trage der Planfeststellungsbeschluss dem Bodenschutz und den Interessen der Landwirtschaft ausreichend Rechnung.
"Der Gesetzgeber erlaubt die Führung von Höchstspannungsleitungen als Erdkabel und gibt damit zu erkennen, dass er vorübergehende Schädigungen des Bodens durch Bauarbeiten grundsätzlich für hinnehmbar erachtet", stellte das Gericht weiter fest. Das vorliegende Bodenschutzkonzept stelle ausreichend sicher, dass die Böden nach der Bauphase sowohl in ihrer Struktur als auch in ihren Funktionen weitgehend wiederhergestellt würden.
Netzausbau in der Kritik
Der Einsatz von Erdkabeln ist auch politisch umstritten. Vor allem aus Kostengründen. So sollen aus Sicht der Union beim Ausbau der Stromnetze die notwendigen sogenannten HGÜ-Übertragungsnetze künftig in der Regel als Freileitungen geplant und umgesetzt werden, wenn sich Vorteile bei Bau- und Betriebskosten sowie Planungs- und Umsetzungsgeschwindigkeit ergeben. In dem Papier "Neue Energie-Agenda für Deutschland" heißt es dazu, künftig solle der Grunsatz gelten: "oberirdisch wo möglich – unterirdisch wo nötig."
Auch der Chef des Kölner Versorgers Rheinenergie, Andreas Feicht, hatte sich Ende 2024 dafür ausgesprochen, künftig Freileitungen den Vorrang gegenüber Erdkabeln zu geben. Erdverkabelung sei viel teurer in der Verlegung, "aber auch viel teurer im Betrieb", sagte Feicht. So würden etwa bei der Erdkabelverlegung viele Muffen verlegt, die kompliziert zu verbauen seien. "Die Lebensdauer dieser Kabel ist einfach viel geringer als die Freileitung und das werden wir dann später in den Betriebskosten spüren".
Auch die FDP hatte sich wiederholt gegen den Einsatz von teuren Erdkabeln positioniert. Für unterirdische Leitungen werben vor allem SPD und Grüne. Als Argument wird die bessere Akzeptanz der Energiewende genannt. Dass Erdkabel jedoch ebenfalls auf Ablehnung vor Ort stoßen können, zeigen die Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht. (jk mit dpa)