Netzbetreiber planen Verfassungsbeschwerde

Die Energiewende findet im Verteilnetz statt.
Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) im Juli die Beschwerden von 1100 Netzbetreibern gegen die massive Absenkung der Eigenkapitalzinssätze in der dritten Regulierungsperiode zurückgewiesen hatte, wollen einige Unternehmen nun mit Unterstützung der Kanzlei Becker Büttner Held vors Bundesverfassungsgericht ziehen. Sie fühlen sich in ihren Prozessgrundrechten, aber auch in ihren Grundrechten auf Berufsfreiheit (Art.12) und in ihrem Recht auf Eigentum (Art. 14) verletzt.
So habe der BGH die tatrichterliche Würdigung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf in unzulässiger Weise beanstandet. Konkret…
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