Recht & Regulierung

Neue Höchstwerte für Biomasseanlagen

Die Bundesnetzagentur will damit auf die gestiegenen Kosten reagieren. Die neuen Höchstwerte gelten für Ausschreibungen ab April.
24.02.2023

Eine Biomasseanlage, die mit Hackschnitzeln arbeitet. (Symbolbild)

Die Bundesnetzagentur hat die Höchstwerte für die Ausschreibungen für Biomasseanlagen, die in den kommenden zwölf Monaten durchgeführt werden, festgelegt. Der Höchstwert für neue Biomasseanlagen beträgt nun 17,67 Cent pro kWh, der für bestehende Biomasseanlagen 19,83 Cent pro kWh, wie die Bonner Behörde mitteilt.

"Mit dieser Erhöhung passen wir die Höchstwerte in einem weiteren Ausschreibungssegment an die gestiegenen Kosten an und sorgen so für stabile und verlässliche Bedingungen", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Auch für Weiterförderung

Die neue Festlegung gilt für EEG-geförderte Biomasseanlagen. Mit der Erhöhung reagiert die Bundesnetzagentur auf gestiegene Kosten von Errichtung und Betrieb der Anlagen, gestiegene Kosten der eingesetzten Substrate sowie auf gestiegene Zinsen bei der Finanzierung von Anlagen, heißt es.

Bei den Ausschreibungen für Biomasseanlagen nach dem EEG können Gebote sowohl für Förderung von Neuanlagen als auch für eine Weiterförderung von Bestandsanlagen abgegeben werden. Die Festlegung gilt für die Ausschreibungen in den kommenden zwölf Monaten und damit bereits für den heute bekanntgemachten Gebotstermin zum 1. April 2023. (jk)

Die Festlegung des Höchstwerts kann hier abgerufen werden.