Recht & Regulierung

OLG hebt auch zweite Redispatch-Festlegung auf

Die Kraftwerksbetreiber können bereits jetzt ihre aufgelaufenen Vergütungsforderungen geltend machen, schreibt die Kanzlei Raue. Ob die BNetzA in Revision geht, ist noch offen.
18.08.2020

Zwei Kraftwerksgesellschaften der Stadtwerkekooperation Trianel haben sich vor dem OLG Düsseldorf mit ihren Rechtspositionen gegen die Bundesnetzagentur durchgesetzt. Die Behörde kann das Urteil aber an das BGH weiter ziehen.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist auch mit ihrem zweiten Versuch, eine angemessene Vergütung für Kraftwerksbetreiber im Rahmen von sogenannten Redispatch-Maßnahmen festzulegen, gescheitert. Laut einer Pressemitteilung der Berliner Kanzlei Raue hat das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 12. August dieses Jahres eine entsprechende Festlegung zur Vergütung derartiger Eingriffe
(Az.: BK8-18/0007-A) wieder aufgehoben. Die erste Festlegung der Bundesnetzagentur hatte der Kartellsenat am 28. April 2015 wieder einkassiert.

Die Kanzlei Raue hatte in dem Verfahren die Gesellschaften des…

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