OLG hebt auch zweite Redispatch-Festlegung auf
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist auch mit ihrem zweiten Versuch, eine angemessene Vergütung für Kraftwerksbetreiber im Rahmen von sogenannten Redispatch-Maßnahmen festzulegen, gescheitert. Laut einer Pressemitteilung der Berliner Kanzlei Raue hat das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 12. August dieses Jahres eine entsprechende Festlegung zur Vergütung derartiger Eingriffe
(Az.: BK8-18/0007-A) wieder aufgehoben. Die erste Festlegung der Bundesnetzagentur hatte der Kartellsenat am 28. April 2015 wieder einkassiert.
Die Kanzlei Raue hatte in dem Verfahren die Gesellschaften des…
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