Recht & Regulierung

Pop-up-Radwege dürfen vorerst bleiben

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Rechtmäßigkeit von temporären Radfahrstreifen im Berliner Stadtgebiet vorläufig bestätigt. AfD-Abgeordnete hatte gegen acht neue Radwege geklagt und in erster Instanz recht bekommen.
07.10.2020

Pop-up Radwege in Berlin müssen vorerst nicht wieder verschwinden, wie dies AfD-Abgeordnete anstrebten.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg habe in dem Verfahren gegen die Einrichtung temporärer Radfahrstreifen im Berliner Stadtgebiet den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 4. September 2020 bis zur Entscheidung über die Beschwerde des Landes Berlin im vorliegenden Eilverfahren vorläufig außer Vollzug gesetzt, teilte das OVG mit.

Dem Antrag eines Verkehrsteilnehmers auf Beseitigung der Radfahrstreifen (sog. Pop-up-Radwege) sei erstinstanzlich stattgegeben worden, weil die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nach Auffassung des…

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