Pop-up-Radwege dürfen vorerst bleiben
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg habe in dem Verfahren gegen die Einrichtung temporärer Radfahrstreifen im Berliner Stadtgebiet den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 4. September 2020 bis zur Entscheidung über die Beschwerde des Landes Berlin im vorliegenden Eilverfahren vorläufig außer Vollzug gesetzt, teilte das OVG mit.
Dem Antrag eines Verkehrsteilnehmers auf Beseitigung der Radfahrstreifen (sog. Pop-up-Radwege) sei erstinstanzlich stattgegeben worden, weil die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nach Auffassung des…
Weiterlesen mit ZFK Plus
Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In