Recht & Regulierung

Preisbremse: Bundeskartellamt nimmt jetzt auch Fernwärmeversorger unter die Lupe

Die Wettbewerbsbehörde hat die zweite Tranche der Prüfverfahren eingeleitet. Betroffen sind zahlreiche Wärmenetze und auch industrielle Anbieter.
30.05.2023

Mit dem Inkrafttreten der Preisbremsengesetze hat das Bundeskartellamt eine zusätzliche Aufgabe im Rahmen einer „energiespezifischen Missbrauchsaufsicht“ übernommen. Sobald Unternehmen Erstattungen nach den Preisbremsen-Gesetzen beantragen, unterliegen sie der neuen Missbrauchsaufsicht.

Prüfverfahren gegen mehr als ein Dutzend Gasversorger laufen bereits seit einigen Wochen. Nun nimmt das Bundeskartellamt auch die Wärmeversorgung genauer unter die Lupe. Die Wettbewerbshüter haben entsprechende Verfahren gegen einige auffällige Wärmelieferanten eingeleitet, die laut Pressemitteilung „Vorauszahlungsanträge nach den Preisbremsen-Gesetzen gestellt haben“.

Betroffen sind weit über hundert Wärmenetze unterschiedlichster Größe in verschiedenen Regionen Deutschlands.

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