Recht & Regulierung

Preiserhöhungen müssen eindeutig kommuniziert werden

Zwei Landgerichte haben jüngst mehrere Energieversorger wegen intransparenter Ankündigungen von Preiserhöhungen gerügt. Schon aus dem Betreff der E-Mail müsse klar hervorgehen, dass es um Anpassungen gehe.
17.02.2020

Preiserhöhungen, die auf intransparenten Mitteilungen beruhen, sind nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW unwirksam.

Strom- und Gasversorger müssen ihre Kunden über bevorstehende Preisänderungen eindeutig informieren. Diese Rechtslage haben drei Landgerichte jüngst in verschiedenen Urteilen bestätigt. Darauf verweist die Verbraucherzentrale NRW in einer Pressemitteilung. Diese Rechtsauffassung hat beispielsweise das Landgericht (LG) Köln gegenüber der Strogon GmbH sowie der 365 AG – zu diesem Unternehmen gehört die Immergrün GmbH – am 26. November 2019 in zwei Urteilen (AZ 31 O 329/18 und AZ 31 O 330/18) bekräftigt. Auch das LG Hamburg habe in seiner Entscheidung vom 9. Januar 2020 (AZ 312 O 453/18) gegen…

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