Preiserhöhungen müssen eindeutig kommuniziert werden
Strom- und Gasversorger müssen ihre Kunden über bevorstehende Preisänderungen eindeutig informieren. Diese Rechtslage haben drei Landgerichte jüngst in verschiedenen Urteilen bestätigt. Darauf verweist die Verbraucherzentrale NRW in einer Pressemitteilung. Diese Rechtsauffassung hat beispielsweise das Landgericht (LG) Köln gegenüber der Strogon GmbH sowie der 365 AG – zu diesem Unternehmen gehört die Immergrün GmbH – am 26. November 2019 in zwei Urteilen (AZ 31 O 329/18 und AZ 31 O 330/18) bekräftigt. Auch das LG Hamburg habe in seiner Entscheidung vom 9. Januar 2020 (AZ 312 O 453/18) gegen…
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