Recht & Regulierung

Preisregulierung bei Mieterstrom in der Kritik

Die Preisregulierung erschwert zusätzlich Mieterstromprojekte. So der einhellige Tenor zum Auftakt eines Fachgesprächs der Clearingstelle EEG/KWK am Freitag in Berlin. Experten drängen auf deren Abschaffung.
02.03.2018

In Deutschland sind Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von über 40 GW verbaut.

Damit sich solare Mieterstromprojekte rechnen, muss oftmals mit spitzer Feder gerechnet werden. Deshalb hinken auch die bisher realisierten Projekte den Erwartungen hinterher, musste Henning Rogler vom Bundeswirtschaftsministerium beim Fachgespräch „Mieterstrom: Förderungen und Herausforderungen“ eingestehen. Seit Verabschiedung des Mieterstromgesetzes im vergangenen Sommer wurden laut seinen Angaben erst PV-Projekte in einem Umfang von 1,5 MW realisiert. Die jährliche Deckelung der geförderten Projekte liegt bei 500 MW.

Komplexe Projekte – überschaubare Rendite

Denn auch wenn die Förderzuschläge des Mieterstromgesetzes und eingesparte Netzentgelte in Betracht gezogen werden, sind die Renditen entsprechender Projekte überschaubar. Die Förderzuschläge liegen derzeit bei 2,11 bis 3,7 Cent pro kWh für Projekte mit Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu maximal 100 kW Leistung. Es wird jedoch nur der direkt verbrauchte Eigenstrom gefördert, der im Regelfall 25 bis 35 Prozent der Gesamtproduktion ausmacht. Zudem sind die Projekte sehr komplex in der Planung und im Management und nur sehr schwer zu standardisieren.

PV Mieterstrom muss zehn Prozent günstiger sein als Standardtarif

Eine weitere große Hürde ist die Regelung, dass der PV-Mieterstrom entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zehn Prozent günstiger sein muss als der Standardtarif des jeweiligen Grundversorgers. „Dies führt in vielen Fällen dazu, dass kommunale Unternehmen den Mieterstromzuschlag nicht in Anspruch nehmen und nicht in entsprechende Projekte investieren“, sagt Jürgen Weigt vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Denn unter diesen Preisvorgaben sei es beispielsweise kaum möglich Mieterstrom mit ergänzender Ökostromlieferung oder mit E-Mobilitäts-Angeboten zu kombinieren. Die staatliche Preisregulierung sei auch deshalb unsinnig, weil die Wahlfreiheit des Stromlieferanten gesetzlich garantiert ist, und die Mieter dies selbst entscheiden könnten.

Ökologisch orientierte Qualitätsangebote nicht behindern

„Die gesetzliche Preisanforderung ist aus meiner Sicht nicht dienlich. Sie ist eine dezidierte Hürde für ökologisch orientierte Qualitätsangebote“, schloss sich Harald Will vom Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) der VKU Kritik an. „Wir sollten Mieterstrom nicht auf Billigstrom reduzieren“, so Will. Ähnlich äußerte sich Ulf Rietmann von Naturstrom. „Die Abschaffung der Preisobergrenze öffnet den Markt für qualitativ hochwertigen Mieterstrom und beseitigt regionale Ungleichheiten““, unterstrich Ulf Rietmann von Naturstrom. Ähnlich äußerte sich Annegret-Claudine Agricola von der Berliner Energieagentur. (hcn)