Recht & Regulierung

Preisspitzen sind kein Zeichen für ein Kartell

Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur veröffentlichen Leitfaden zur Missbrauchsaufsicht bei Stromerzeugung und Großhandel.
27.09.2019

Mit Preisspitzen beim Strom beschäftigt sich der Leitfaden von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt.

Der Leitfaden erläutert Ziele, Regeln und Reichweite der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht auf dem Strommarkt. Insbesondere geht es um Preisspitzen und ihre Zulässigkeit. Weiterer Schwerpunkt sind Auslegungsfragen der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (Remit).

Vorauseilender Gehorsam ist auch schädlich

Regulierer und Kartellbehörden sehen sich in einem Dilemma: Natürlich ist ihr Hauptziel, Preisabsprachen und Marktmanipulationen zu verhindern und dagegen ein scharfes Instrumentarium in die Hand zu bekommen. Doch wenn Marktteilnehmer dessen Wirkung…

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