Recht & Regulierung

RWE lehnt Vergleich im Hambacher-Forst-Verfahren ab

Ein Rodungsstop bis Ende 2020 kommt für RWE nicht infrage, das Unternehmen lehnt damit den Vorschlag des Kölner Verwaltungsgerichts ab. Nun entscheidet das Verwaltungsgericht Köln.
12.03.2019

Der Hambacher Forst ist durch die Proteste der Baumhausbewohner vergangenen Herbst in die Schlagzeilen geraten. Noch immer wird um einen Rodungsstop verhandelt.

In einem Gerichtsverfahren um die Zukunft des Hambacher Forsts hat der Energiekonzern RWE einen Vergleich abgelehnt. Deshalb werde das Verwaltungsgericht Köln jetzt in der Sache entscheiden, kündigte der Vorsitzende Richter Holger Maurer am Dienstag in einer Verhandlung an. Das Gericht hatte unter anderem vorgeschlagen, RWE solle sich bereiterklären, bis Ende 2020 keine Rodungen zum Braunkohleabbau mehr im Hambacher Forst auszuführen.

Da RWE bereits öffentlich zugesagt habe, bis Ende September 2020 nicht zu roden, blieben nur noch die drei Monate Oktober bis Dezember 2020, sagte Maurer. Über die Zeit ab 2021 geht es in dem laufenden Verfahren nicht mehr. Im Gegenzug sollte der Umweltschutzverband BUND seine Klagen zurückziehen.

Naturschutz und Allgemeinwohl

Im Kern geht es bei der Klage des BUND um den Schuzt einer großen Kolonie streng geschützer Bechsteinfledermäuse. Eine vergleichbare Klage gegen den vorherigen Hauptbetriebsplan bis 2017, der ebenfalls Rodungen im Hambacher Forst regelte, hatten die Kölner Richter 2017 in erster Instanz abgewiesen. Außerdem sind noch Klagen gegen die Enteignung eines 500 Quadratmeter großen Ackers am Braunkohletagebau Hambach anhängig. Dabei ist unter anderem strittig, ob der Tagebau zur Versorgungssicherheit notwendig ist und dem Allgemeinwohl dient. (dpa/ls)