Solarparks: Kommunen rechtssicher beteiligen

Für die finanzielle Beteiligung von Kommunen an Solarparks braucht es einen Vertrag. (Symbolbild)
Mit bis zu 0,2 Cent pro kWh können Kommunen am Betrieb eines Solarparks beteiligt werden. Seit dem EEG 2023 gilt das auch für Bestandsanlagen. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) stellte kürzlich einen neuen Mustervertrag vor, um die finanzielle Beteiligung rechtssicher umzusetzen. (Die ZfK berichtete)
Nun hat der Verband das Dokument erläutert und dabei auch einige Nachfragen beantwortet. Für die Stadtwerke-Branche dürften dabei vor allem die Ausführungen des Rechtsanwalts Wieland Lehnert von der Energierechts-Kanzlei Becker Büttner Held spannend gewesen sein.
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