Recht & Regulierung

Späterer Start des Regelarbeitsmarktes ruft BNetzA auf den Plan

Die Aufsichtsbehörde zeigt sich wenig erfreut über die Verschiebung durch die Übertragungsnetzbetreiber. Sie fordert nun eine Begründung für die Verzögerung.
17.02.2020

Schwankungen im Stromnetz werden durch die Regelleistung innerhalb von Senkunden, Minuten oder Viertelstunden ausgeglichen.

Die Einführung des neuen Regelarbeitsmarktes verschiebt sich weiter nach hinten. Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) planen die Inbetriebnahme nun zum 2. November dieses Jahres, als Liefertermin ist der 3. November vorgesehen. Ursprüngliche sollte das neue Instrument spätestens Anfang Juni den Start aufnehmen. Die ÜNB begründen die Verzögerung insbesondere damit, dass noch zahlreiche eigene Anbietersysteme getestet werden müssten. Außerdem wird auf die hohe Komplexität bei der Umsetzung hingewiesen. Aus Gründen der Sicherheit und der Verfügbarkeit sei eine Inbetriebnahme vor dem nun…

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