Recht & Regulierung

Stadtwerke laut OLG Düsseldorf inhousefähig

Auch Stadtwerke-Einheitsgesellschaften dürfen nach allgemeinem Vergaberecht direkt mit ÖPNV-Leistungen beauftragt werden. Der vielerorts praktizierte "Umweg" ist nach dem Urteil des OLG Düsseldorf hinfällig.
17.04.2020

Auch Stadtwerke-Einheitsgesellschaften können mit dem neuen Urteil aufatmen.

Stadtwerke-Einheitsgesellschaften dürfen nach dem allgemeinem Vergaberecht direkt mit ÖPNV-Leistungen beauftragt werden, dies zeigt die Anwaltskanzlei Heuking Kühn Lühr Wojtek auf. Der vielerorts praktizierte "Umweg" über die VO 1370/2007 sei unnötig, wie das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf urteilte. Bislang habe die Meinung vorgeherrscht, bei kommunalen Einheitsgesellschaften (Stadtwerke mit Energie- und Verkehrssparte) seien "echte Inhouse-Aufträge nach Vergaberecht nicht möglich", fährt die Kanzlei fort. Denn dazu muss die Inhouse-Gesellschaft mindestens 80 Prozent ihrer Umsätze mit dem…

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