Recht & Regulierung

Stadtwerke müssen nicht persönlich über Gaspreis-Erhöhung informieren

Die Stadtwerke Neuwied hatten ihre Kunden nur im Internet und in der Lokalpresse über höhere Preise informiert. Dieses Vorgehen war rechtens, entschied nun der Europäische Gerichtshof. Beendet ist das Verfahren aber noch nicht.
02.04.2020

Der Europäische Gerichtshof befand, dass das Vorgehen der Stadtwerke Neuwied rechtens war.

Gasversorger dürfen ihre Preise ohne vorherige persönliche Information der Endkunden erhöhen. Allerdings müssen dafür nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Donnerstag bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

Die obersten EU-Richter in Luxemburg hatten mit einem Fall aus Neuwied zu tun: Die dortigen Stadtwerke hatten von einem Gaskunden die Zahlung von Rückständen aus den Jahren 2005 bis 2007 verlangt. Das Unternehmen hatte Preiserhöhungen zwar auf seiner Webseite und in der lokalen Presse angekündigt, den Kunden aber nicht persönlich informiert.

Höhere Bezugspreise…

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