Stadtwerke müssen nicht persönlich über Gaspreis-Erhöhung informieren
Gasversorger dürfen ihre Preise ohne vorherige persönliche Information der Endkunden erhöhen. Allerdings müssen dafür nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Donnerstag bestimmte Bedingungen erfüllt sein.
Die obersten EU-Richter in Luxemburg hatten mit einem Fall aus Neuwied zu tun: Die dortigen Stadtwerke hatten von einem Gaskunden die Zahlung von Rückständen aus den Jahren 2005 bis 2007 verlangt. Das Unternehmen hatte Preiserhöhungen zwar auf seiner Webseite und in der lokalen Presse angekündigt, den Kunden aber nicht persönlich informiert.
Höhere Bezugspreise…
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