Stadtwerke Peine erwirken Unterlassungsurteil gegen Lekker Energie

Unangenehme Abmahnung: Lekker Energie unterliegt den Stadtwerken Peine.
Ab sofort ist es den Mitarbeitern der Lekker Energie gerichtlich untersagt, im Rahmen der Anbahnung von Gas- und/oder Stromlieferverträgen wortwörtlich oder sinngemäß zu behaupten, sie kämen von den Stadtwerken Peine oder handelten in deren Auftrag. Darüber hinaus muss Lekker Energie künftig den Verbraucher ausdrücklich über den eigentlichen Zweck des Gespräches informieren – nämlich die Anbahnung eines neuen Strom- oder Gasliefervertrages.
Der Klage vorausgegangen waren drei Vorfälle im August 2017 im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Peine. Die betroffenen Kunden hatten das Kundenzentrum der Stadtwerke aufgesucht, weil sie sich unsicher waren, ob sie einen Vertrag, den sie jeweils vorlegen konnten, tatsächlich – wie behauptet – mit den Stadtwerken Peine geschlossen hatten. Die Kunden berichteten von externen Vertriebsmitarbeitern, die – angeblich im Auftrag der Stadtwerke Peine – günstigere Energielieferkonditionen angeboten hätten.
Die Vertriebsmitarbeiter, deren Vorgehen nun gerichtlich gerügt wurde, hatten dann jeweils Energielieferverträge mit der Lekker Energie verfasst, die Kunden jedoch über die wahre Identität ihres Vertragspartners im Unklaren gelassen. Die Kunden legten eidesstattliche Versicherungen über die Vorgehensweise der Vertriebsmitarbeiter der Lekker Energie zu Gunsten der Stadtwerke ab; dies war letztlich mitentscheidend für den Ausgang des Verfahrens. (sig)