Steuerlicher Querverbund: Bundesfinanzhof stellt Revisionsverfahren ein
Überraschende Wende im Streit um den steuerlichen Querverbund: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird sich nun doch nicht mit der Frage einer möglichen Privilegierung kommunaler Unternehmen im deutschen Steuerrecht beschäftigen müssen. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) mitteilte, hatte die Klägerin – ein Energieversorgungsunternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern – zuvor auf eine Revision verzichtet, was auch die Zustimmung des beklagten Finanzamts fand.
Vor dem Hintergrund dieser Einigung wird der EuGH nun nicht prüfen,ob es rechtens ist, dass kommunale GmbH die Verluste chronisch defizitärer…
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