Recht & Regulierung

Streit um Leipziger Gasnetz: BGH weist Widerklage von Mitgas ab

Schwere Schlappe für Mitgas: Eine Widerklage des Versorgers im Zusammenhang mit der Vergabe der Gasnetze durch die Stadt Leipzig ist laut BGH unzulässig. Ein Ende hat der Streit, in dem es unter anderem um angeblich befangene Stadträte geht, damit aber nicht.
17.02.2020

Mitgas hatte mit seiner Widerklage vor dem BGH keinen Erfolg.

Im jahrelangen Streit um die Rekommunalisierung der Gasversorgung der Stadt Leipzig hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Widerklage der Mitteldeutschen Gasversorgungs GmbH (Mitgas) abgewiesen. Wie das Fachportal Juve berichtet, wird der BGH in seiner noch nicht vorliegenden Urteilsbegründung voraussichtlich auf ein nicht vorhandenes Rechtsschutzbedürfnis der Mitgas verweisen.

Zudem sei davon auszugehen, dass der Senat sich in der Urteilsbegründung auch zu der umstrittenen Frage äußern wird, wie "neutral" ein Stadtrat sein muss, wenn er zugleich Mitglied im Aufsichtsrat einer…

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