Recht & Regulierung

SW Neustadt können Netzentgelte auch nach sieben Jahren noch verlangen

Das Landgericht Lübeck hat einer Klage des Netzbetreibers in vollem Umfang stattgegeben."Lieferanten können nicht nach dem Alles-oder-nichts-Prinzip einfach Rechnungen zurückweisen", erklärt Werkleiterin Vera Litzka.
20.08.2020

Juristischer Erfolg für die Stadtwerke Neustadt in Holstein: Das Landgericht Lübeck hat einen Lieferanten zur Zahlung von Netzentgelten verurteilt, die bereits im Jahr 2010 angefallen waren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Landgericht Lübeck hat mit Urteil vom 03. August 2020 einer Zahlungsklage der Stadtwerke Neustadt in Holstein in vollem Umfang stattgegeben. Mit der Klage hatten die Stadtwerke Netzentgelte aus dem Jahr 2010 eingefordert. Dies teilt die Bonner Rechtsanwaltskanzlei Schlack & Krtschil mit, die den Kommunalversorger im Prozess vertreten hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Eine erste Rechnung aus dem Jahr 2011 habe der Lieferant „nach dem Alles-oder-nichts-Prinzip der GPKE (Geschäftsprozesse und Kundenbelieferung mit Elektrizität)“ vollständig zurückgewiesen, heißt es. Im Jahr 2015…

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