Recht & Regulierung

Urteil in München: Leitungswasser besiegt Mineralwasser

Wegen wettbewerblicher Nachteile wollte die Mineralwasserindustrie einem kommunalen Versorger untersagen, sein Wasser als "gesund" zu bezeichnen. Doch der Verband hatte damit keinen Erfolg – bislang jedenfalls.
07.05.2020

Werbung mit der Bezeichnung "gesund" für Leitungswasser widerspricht weder deutschem noch europäischem Wettbewerbsrecht.

In einem Prozess mit Signalwirkung sind die deutschen Mineralwasserabfüller vorerst mit dem Versuch gescheitert, 16 niederbayerischen Gemeinden die Eigenwerbung für ihr «gesundes» Leitungswasser zu verbieten. Das Oberlandesgericht München hob am Donnerstag eine einstweilige Verfügung auf, die dem Wasserzweckverband Rottenburger Gruppe einen Bericht über «unser gesundes Wasser» auf seiner Internetseite untersagt hatte. Die Münchner Richter sehen weder einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht noch gegen europäisches Recht. Geklagt hatte der Verband Deutscher Mineralbrunnen, der knapp 200 Unternehmen vertritt.

Das Wort «gesund» steht zwar im Vordergrund des Verfahrens, doch tatsächlich geht es um handfeste geschäftliche Interessen. Laut Verband trank jeder Einwohner Deutschlands 2019 knapp 142 Liter Mineralwasser. Die EU-Verordnung zu Gesundheitsbehauptungen erlaubt Werbung mit dem Begriff «gesund» nur, wenn die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit das wissenschaftlich anerkannt hat. Damit will die EU irreführender Reklame mit angeblich gesunden Produkten einen Riegel vorschieben.

Die Positionen der Anwälte

Die Mineralwasserabfüller sehen sich fundamental benachteiligt, wenn die Kommunen ihr Trinkwasser als gesund oder mineralstoffreich anpreisen dürfen, die Unternehmen jedoch nicht. «Das ist für die Mineralwasserindustrie existenziell wichtig», sagte Klägeranwältin Imke Memmler in der mündlichen Verhandlung. Andere Wasserversorger hätten Abmahnungen akzeptiert.

"Das OLG München bestätigt den hohen Stellenwert der Informationsverpflichtung aus der Trinkwasserverordnung für die Wasserversorger, die gerade nicht mit den wettbewerbsrechtlichen Pflichten eines nicht der Daseinsvorsorge unterliegenden Unternehmens gleichzusetzen ist", sagte Stefan Wollschläger, Partner der Kanzlei Becker Büttner Held, die den Wasserzweckverband vor Gericht begleitet. "Den Wasserversorgern verbleibt insoweit ein Gestaltungsrahmen für die Ausübung ihrer gesetzlichen Informationspflichten." Und dazu gehöre auch die Benennung von Wasser als "gesund“.

Wettbewerbsrecht nicht anwendbar

Die Trinkwasserversorgung gehört zur Daseinsvorsorge, die Kommunen sind damit hoheitlich tätig, führte der Vorsitzende des 29. Senats des OLG München, Richter Andreas Müller, aus. Wenn die Kommunen den gesetzlichen Auftrag zur Trinkwasserversorgung haben, «dann kann die Tätigkeit der öffentlichen Hand auch nicht durch das Wettbewerbsrecht überprüft werden», sagte Müller.

Ohnehin geht es den 16 Gemeinden nach Einschätzung der Richter nicht um kommerzielle Interessen: «Es geht der Antragsgegnerin ersichtlich nicht darum, den Absatz ihres Trinkwassers zu steigern», sagte Müller – die «Antragsgegnerin» ist der Wasserzweckverband. Und einen Verstoß gegen die EU-Verordnung sieht das OLG München ebenfalls nicht, weil der Artikel über das gesunde Wasser demnach keine Werbeaussage darstellt.

Verwirrung für den Verbraucher

Die Mineralwasserbrunnen sehen sich jedoch sehr wohl im Wettbewerb mit den Kommunen. Die Verbraucher stellten sich die Frage: «Was trinke ich denn jetzt», wie die Anwältin des Verbandes sagte. «Warum soll ich dann noch Mineralwasser kaufen, wenn das Leitungswasser genau so gut ist?» Auch kommunale Trinkwasserversorger seien Lebensmittelunternehmer. «Das ist eine kommerzielle Mitteilung eines Lebensmittelunternehmers», sagte die Juristin zu dem umstrittenen Artikel über «gesundes Wasser» auf der Rottenburger Internetseite.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die klare Entscheidung des Gerichts, denn Leitungswasser müsse Vergleiche nicht scheuen, wie auch die letzten Testergebnisse von Stiftung Warentest (2019) gezeigt hätten. "Dass wir das Wasser aus der Leitung bedenkenlos ein Leben lang trinken können, ist ein Verdienst der rund 6000 Wasserversorger in Deutschland", sagte ein VKU-Sprecher. "Sie liefern nicht nur verlässlich unser Trinkwasser, sondern achten auch sehr genau darauf, dass die strengen qualitativen Vorgaben (der Trinkwasserverordnung) eingehalten werden."

Das letzte Wort in dem Rechtsstreit ist mutmaßlich noch nicht gesprochen. In der Entscheidung ging es um die einstweilige Verfügung, das Hauptsacheverfahren steht noch aus. Der Mineralwasserverband kann auch noch vor ein Verwaltungsgericht ziehen. (dpa/hp)