Recht & Regulierung

Urteil: kein Bestandsschutz für Windenergie

Das Naturschutzrecht gilt nur noch zum Zeitpunkt der Genehmigung als eingehalten, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Ändert sich die Sach- oder Rechtslage später, kann der Betrieb von Windrädern auch nachträglich eingeschränkt werden.
21.12.2023

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein Urteil mit möglicherweise stark nachteiligen Folgen für die Windenergie gefällt. (Symbolbild)

Naturschutzbehörden dürfen den Betrieb bereits genehmiger Windenergieanlagen nachträglich beschränken, um Verstöße gegen das artenschutzrechtliche Tötungs- und Verletzungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zu verhindern. Dies setzt voraus, dass sich die Sach- oder Rechtslage nach Genehmigungserteilung wesentlich geändert hat. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Im konkreten Fall hatte die Behörde den Betrieb von Windenergieanlagen zeitlich beschränkt, um vorbeifliegende Fledermäuse zu schützen. Dass die Tiere durch die Anlagen…

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