Recht & Regulierung

Urteil: Windkraft geht vor Wetterdaten

Jahrelang stritten ein Windkraftbetreiber und der Deutsche Wetterdienst um die Genehmigung von sechs Windturbinen. Nun urteilte das Verwaltungsgericht Schleswig für die Windkraft.
31.03.2020

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat entschieden. Der DWD muss die Beeinträchtigung seiner Daten durch den Bau eines Windparks hinnehmen – zu gering sei der Einfluss.

Es ist ein richtungsweisendes Urteil, das Ende vergangenen Jahres in Schleswig gefällt wurde und seit 13. März rechtskräftig ist: Sechs Windenergieanlagen dürfen trotz Einfluss auf die Messstationen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) errichtet werden. Der Bundesverband Windenergie (BWE) hofft, dass die anhaltenden Streitigkeiten mit dem DWD an verschiedenen Standorten nun insgesamt beigelegt werden können.

Nach Ansicht der Richter werden Ergebnisse der Wetterradarstation nicht in bedeutendem Maße durch Windenergieanlagen, die in Großenaspe und Wiemersdorf in Schleswig-Holstein geplant sind, beeinträchtigt werden. Mit diesem Urteil wiederlegt das Verwaltungsgericht Schleswig die Gutachtereinschätzung des DWD. Dieser hatte angeführt, dass die Bestandsanlagen in der Nähe der Wetterradarstation bereits jetzt schon die Messwerte beeinflussten. Mehr Anlagen in dem Gebiet würden demzufolge die Funktionsfähigkeit des Radars weiter einschränken.

Hoffnung auf Umdenken

Das Gericht bejahte zwar, dass sich die geplanten Windenergieanlagen nachteilig auf die Datenerfassung auswirken. Allerdings nicht so stark, dass der DWD in der Ausübung seiner Aufgaben eingeschränkt würde. Damit muss die für dieses Projekt zuständige schleswig-holsteinische Genehmigungsbehörde (LLUR) ihre früheren Ablehnungsbescheide aufheben und zugunsten der Betreiber neu entscheiden.

Zur Urteilsbegründung sagt Horst Leithoff, Vorsitzender des BWE-Landesverbandes Schleswig-Holstein: „Das Urteil sendet ein positives Signal an alle Windenergieanlagenplaner in ganz Deutschland und bestätigt alle in den letzten Jahren erfolgten Urteile im Konflikt zwischen Windenergie und dem DWD seit der richtungsweisenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes im Jahr 2016.“

Auseinandersetzungen beenden

Der BWE hoffe, dass mit diesem Urteil nun insgesamt ein Umdenken im DWD stattfinden werde und die Auseinandersetzungen zwischen Windenergie und dem DWD zeitnah der Vergangenheit angehören. „Wir freuen uns auch über die Bestätigung von Vorrangflächen durch das Gericht. Gerade auf diesen Vorrangflächen muss Wind Vorrang vor anderen Unternehmungen haben.“

Noch nicht alle Anlagen genehmigt

Hans-Günther Lüth, der betroffene Kläger aus Schleswig-Holstein, freut sich ebenfalls über das Urteil: „Nach fünf Jahren andauerndem Rechtsstreit kann nun zumindest die Mehrheit der geplanten Windenergieanlagen gebaut werden.“ Weiter kündigt er an: „Es wird noch eine zweite Runde geben.“ Denn die Gerichtsentscheidung betreffe nur sechs der geplanten acht Windenergieanlagen.

Wegen des Moratoriums brauchen solche Anlagen derzeit eine Ausnahmegenehmigung in Schleswig-Holstein. Die anderen zwei Genehmigungen wurden jedoch so spät erteilt, dass diese Anlagen nicht im Gutachten aufgenommen werden konnten. (ls)