Verband will Bedingungen für Energiespeicher verbessern
Der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) hat eine neue Speicherstrategie vorgestellt, um die Investitionsbedingungen für Energiespeicher zu verbessern. Anfang Juli 2023 tritt eine neue Definition von Energiespeicheranlagen in Kraft. Damit Speichertechnologien reibungslos in das Energiesystem integriert werden können, hat der BVES nun konkrete Vorschläge unterbreitet.
"Um der neuen Speicherdefinition nun auch Bedeutung in der energiewirtschaftlichen Praxis zu verleihen, braucht es zwingend einige Folgeänderungen im Energierecht", sagt Florian Valentin, Rechtsanwalt und als Sprecher der Arbeitsgruppe Energierecht im Vorstand des BVES. "Diese ersten Vorschläge dazu liegen nun vor und wir freuen uns auf die Diskussion und rasche Umsetzung."
Doppelte Belastung mit Netzentgelten
Die höchste Hürde für den praktischen Einsatz von Energiespeichern ist dem Verband zufolge die grundsätzlich weiterhin bestehende (doppelte) Belastung mit Netzentgelten. Das widerspreche der neuen Speicherdefinition, die nicht mehr Erzeugung und Verbrauch von Energie, sondern eine zeitliche Verschiebung von Energie durch den Speicher festschreibe.
Explizit soll die Definition eine (doppelte) Belastungen mit Netzentgelten verhindern. Es brauche daher eine Regelung, dass Energiespeicheranlagen keine Netzentgelte zu zahlen haben. Die gegenwärtig befristeten Befreiungen müssten dabei entfristet werden.
Erhebung von Baukostenzuschüssen
Als eine weitere große Belastung für Energiespeicherprojekte bezeichnet der Verband die Erhebung von Baukostenzuschüssen. Diese würden Speicher enorm verteuern und dazu führen, dass Speicherprojekte aufgrund hoher Kosten abgebrochen oder an andere Standorte verlegt würden. Ähnlich wie bei den Netzentgelten sei es grundsätzlich erforderlich, eine Befreiung von Baukostenzuschüssen für netzdienliche Energiespeicheranlagen festzulegen, meint der BVES.
Das Ausschließlichkeitsprinzip für Energiespeicher aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) stelle ein weiteres großes Hindernis für eine effektive Nutzung von Speichern dar und widerspriche der neuen Definition für Energiespeicheranlagen, die letztlich den Erhalt der Stromeigenschaft im Energiespeicher festlege. Netzstrom soll also nicht länger den Grünstrom im Speicher verunreinigen oder vernichten, so der Verband. Vielmehr müsse das Prinzip gelten: Grün bleibt Grün und Grau bleibt Grau, jeweils über Strommengenzähler abgrenzbar. (jk)