Recht & Regulierung

Verbraucherschützer: Schufa-Drohung von Voxenergie unzulässig

Die Verbraucherzentrale Hamburg war vor Gericht erfolgreich. Voxenergie hatte gedroht, unbezahlte Beträge an die Schufa zu melden.
17.04.2025

Am Schufa-Eintrag hängt viel, er kann Nachteile bei der Wohnungssuche, Kreditvergabe oder beim Abschluss von Verträgen bringen.

Von Pauline Faust

Das Landgericht Berlin hat Voxenergie untersagt, Kundinnen und Kunden mit einem Hinweis auf die Schufa unter Druck zu setzen, wenn es um das Begleichen offener Forderungen geht. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte gegen den Energie- und Telekommunikationsdienstleister geklagt.

Voxenergie hatte einen Kunden angeschrieben und zur Zahlung von 190,39 Euro für einen angeblich geschlossenen Vertrag aufgefordert. Der Anbieter wies darauf hin, dass es sich um ein "Spezial-Angebot" handele. Nicht nur der offene Betrag selbst sei reduziert, auch das Honorar des Inkassounternehmens und zusätzliche Kosten für weitere Mahnstufen würden entfallen. Das Schreiben von Voxenergie endete mit den Sätzen: "Sollte die Überweisung nicht (...) erfolgen, werden wir den vollen Betrag verlangen und den Sachverhalt erneut ans Inkasso geben. Den nicht bezahlten Betrag übergeben wir an die Schufa."

"Die Schufa ist ein starkes Druckmittel, oft selbst dann, wenn eine Forderung gar nicht berechtigt ist", sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Das Vorgehen von Voxenergie ist unlauter."

Grenzen für Unternehmen bei Schufa-Hinweisen 

Das Landgericht Berlin hat die Schufa-Drohung von Voxenergie für unzulässig erklärt. Da es sich um ein Versäumnisurteil handelt, Voxenergie sich also nicht gegen die Klage wehrte, gibt es keine Begründung des Gerichts.

Das Unternehmen darf nun Schreiben dieser Art nicht mehr verschicken, anderenfalls droht ihm ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro.

Bereits in der Vergangenheit sei die Verbraucherzentrale erfolgreich gegen unzulässige Schufa-Drohungen vorgegangen, erklärten die Hamburger Verbraucherschützer. Die Energiebranche falle nicht maßgeblich mit solchen unzulässigen Formulierungen auf.